ECE-Regelungen findet man u.a. auf beim Verkehrsministerium:
www.bmvbs.de/Verkehr/Strasse/KfZ-technische-Vorschriften-,1446.1032708/ECE-Regelungen.htm
Im folgenden wird vorerst nur auf die photometrischen Anforderungen eingegangen. Ziel ist ein Vergleich zu Fahrradscheinwerfern.
Nicht nur für Autoscheinwerfer findet man die Vorgaben meist in den ECE-Regelungen. Unter anderem die R8 und R20 (Glühfadenlampen) sowie R98 für Gasentladungslampen. Zu beachten ist, daß die Winkelangaben nichts mit dem Meßraster für Fahrradbeleuchtung nach TA 23 gemeinsam haben. Die Meßentfernung beträgt 25m, nicht 10m wie in der TA 23, die Lux-Werte wären entsprechend auf 10m Entfernung zu korrigieren. Außerdem ist eine Scheinwerferhöhe von 0,75m, ein Augenhöhe von 1,25m, ein Fahrbahnbreite von 6m angesetzt. Der Scheinwerfer ist auf die Mitte der Fahrbahn ausgerichtet. Bei zwei Scheinwerfern macht das mit einem maximalen Scheinwerferabstand von ca. 1,6m und 25m einen ,,Schielwinkel`` von ca. 3,7.R.1Weiterhin sind die Meßwerte nach Interpretation von Literaturstellen für einen Scheinwerfer, nicht für zwei! Insofern darf ein Auto mit Gasentladungslampe den Gegenverkehr in B50L mit lx blenden. Für Radfahrer und Fußgänger auf der linken Seite sieht es wegen des asymmetrischen Abblendlichtes noch blendender aus.
Meßpunkt | ||||
[^] | [^] | R98 [lx] | R20 [lx] | |
B50L | -3,43 | 0,57 | 0,5 | 0,4 |
HV | 0 | 0 | 1 | 0,7 |
50R | 1,72 | -0,86 | 20 | 12 |
50V | 0 | -0,86 | 12 | 6 |
50L | -3,43 | -0,86 | 20 | 15 |
75R | 1,15 | -0,57 | 20 | 12 |