ECE-Regelungen findet man u.a. auf beim Verkehrsministerium:
www.bmvbs.de/Verkehr/Strasse/KfZ-technische-Vorschriften-,1446.1032708/ECE-Regelungen.htm
Im folgenden wird vorerst nur auf die photometrischen Anforderungen eingegangen. Ziel ist ein Vergleich zu Fahrradscheinwerfern.
Nicht nur für Autoscheinwerfer findet man die Vorgaben meist in den ECE-Regelungen.
Unter anderem die R8 und R20 (Glühfadenlampen) sowie R98 für
Gasentladungslampen. Zu beachten ist, daß die Winkelangaben nichts mit dem
Meßraster für Fahrradbeleuchtung nach TA 23 gemeinsam haben. Die
Meßentfernung beträgt 25m, nicht 10m wie in der TA 23, die Lux-Werte
wären entsprechend auf 10m Entfernung zu korrigieren. Außerdem ist eine
Scheinwerferhöhe von 0,75m, ein Augenhöhe von 1,25m, ein Fahrbahnbreite
von 6m angesetzt. Der Scheinwerfer ist auf die Mitte der Fahrbahn
ausgerichtet. Bei zwei Scheinwerfern macht das mit einem maximalen
Scheinwerferabstand von ca. 1,6m und 25m einen ,,Schielwinkel`` von ca. 3,7.R.1Weiterhin sind die Meßwerte nach Interpretation von Literaturstellen für
einen Scheinwerfer, nicht für zwei! Insofern darf ein Auto mit
Gasentladungslampe den Gegenverkehr in B50L mit
lx blenden. Für Radfahrer und Fußgänger
auf der linken Seite sieht es wegen des asymmetrischen Abblendlichtes noch
blendender aus.
Meßpunkt | ![]() |
|||
[^] | [^] | R98 [lx] | R20 [lx] | |
B50L | -3,43 | 0,57 | 0,5 | 0,4 |
HV | 0 | 0 | 1 | 0,7 |
50R | 1,72 | -0,86 | 20 | 12 |
50V | 0 | -0,86 | 12 | 6 |
50L | -3,43 | -0,86 | 20 | 15 |
75R | 1,15 | -0,57 | 20 | 12 |