Die ECE R113 behandelt die ,,Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung der Kraftfahrzeugscheinwerfer für symmetrisches Abblendlicht und/oder Fernlicht, die mit Glühlampen ausgerüstet sind`` (Stand 2.2.2007)R.4R.5
In der deutschen Fassung der R113 ist die Hell-Dunkel-Grenze (HDG) mathematisch definiert.
Der SchärfefaktorR.6 ist das Maximum von [ECE113 4.1.2]
Er darf im UntersuchungsbereichR.7 bei Klasse B-Scheinwerfern nicht weniger als 0,13 und bei Klasse A, C und D nicht weniger als 0,08 betragen.
Für die automatische Einstellung soll nach [ECE113 5] der Wendepunkt von R.1
(R.2) |
unterhalb des Schnittpunkt der Linien H-H und V-V platziert werden. ,, ...Bei der Messung und Einstellung der Hell-Dunkel-Grenze beginnt die Bewegung nach oben unterhalb der Soll-Lage....``
Olaf Schultz, Hamburg-Harburg