Quelle: Verkehrsblatt, Heft 22-2003:
(1) Vor der Prüfung ist die Wicklung der Lichtmaschine im Leerlauf bei einer Drehzahl, die der Fahrgeschwindigkeit von 15km/h entspricht, und einer Umgebungstemperatur von 23C+ 5C wenigstens fünfmal für eine Sekunde kurzzuschließen.
(2) Die Lichtmaschine ist dann entsprechend TA 4 Abs. 8 Nummer 9. mit einem konstantem ohmschen Widerstand zu belasten. Wird der Scheinwerfer und die Schlußleuchte von getrennten Wicklungen gespeist, so sind diese gleichzeitig entsprechend TA 4 Abs. 8 Nummer 9. mit einem Widerstand für den Scheinwerfer und Für die Schlußleuchte zu belasten.
(3) Die nach Abs. 2 belastete Lichtmaschine ist vor den Messungen bei einer Umgebungstemperatur von 23C+ 5C ohne Zwangskühlung 20Minuten bei einer Drehzahl zu betreiben, die einer Geschwindigkeit von 30km/h entspricht. Bei Lichtmaschinen, deren Drehzahl vom Raddurchmesser abhängig ist, muß hierbei auf den kleinsten vom Antragsteller anzugebenden Radaußendurchmesser Bezug genommen werden.
(4) Nach der Abkühlung der Lichtmaschine auf Umgebungstemperatur ist die Spannungscharakteristik sowie der Wirkungsgrad zu bestimmen. Lichtmaschinen mit Reibradantrieb sind an einem Antriebsrad mit eine Durchmesser von mindestens 600mm anzulegen, dessen Oberfläche kein Profil aufweist.O.12
Bei Lichtmaschinen, die in Drehzahl vom Raddurchmesser abhängig sind, wird die Messung der Mindestwerte der Spannung und des Wirkungsgrades auf den vom Antragsteller anzugebenden größten Radaußendurchmesser und die Messung der Höchstwerte der Spannung auf den vom Antragsteller anzugebenden kleinsten Radaußendurchmesser bezogen (siehe auch Abs. 8c).
Abweichend von TA 4, Abs. 8, Nummer 8., ist bei in die Nabe integrierten Lichtmaschinen ohne Getriebe beim größten für diese Lichtmaschine zulässigen Radaußendurchmesser und einer Geschwindigkeit von 5km/h eine Frequenz der Wechselspannung von mindestens 8Hz zulässig.
Die Messungen sind in folgendem Ablauf durchzuführen:
Hierbei müssen folgende Werte eingehalten werden:
System | Geschwindig- | 15 | 5 | 10 | 15 |
keit km/h | 30 | ||||
[V] | 5,7 | 3 | 5,7 | ||
6V | 7,5 | 7,5 | 7,5 | 7,5 | |
[%] | 30 | ||||
[V] | 13,5 | 6 | 12 | 13,5 | |
12V | 15 | 15 | 15 | 15 | |
[%] | 50 |
(5) Bei Lichtmaschinen, die über ein Schwenklager durch Federkraft an das Antriebsrad angedrückt werden, muß die Federkraft, gemessen senkrecht zur Drehachse der Lichtmaschine, innerhalb des gesamten Schwenkbereiches und unter Berücksichtigung der Hysterese mindestens 10N betragen.
Dieser Wert ist auch für die Messung der Wirkungsgrade anzusetzen.
(6) Zum Schutz der Glühlampen gegen Überspannung, z.B. beim Ausfall einer der Glühlampen, ist die Bauart der Lichtmaschine so auszulegen, daß bei einer Last von 60(6V-System) 9V bzw. 152(12V-System) 16V nicht überschritten werden.
Ein hierzu gegebenenfalls notwendiger Überspannungsschutz muß mit der Lichtmaschine eine Einheit bilden, aber nicht integraler Bestandteil sein.
Bei ständig mitlaufenden Lichtmaschinen muß dieser Überspannungsschutz im Leerlauf nicht wirksam sein. Wird bei dieser Lichtmaschine innerhalb des festgelegten Geschwindigkeitbereiches im Leerlauf eine Wechselspannung von 50 bzw. eine Gleichspannung von 75V überschritten, sind zusätzliche Maßnahmen zur Einhaltung dieser Grenzspannung vorzusehen.
(7) Nach Abschluss der vorangegangenen Prüfungen müssen während und nach einem 30 minütigem Dauerbetrieb mit den unter Abs. 6 genannten Lastzuständen die mit 30km/h betriebene Lichtmaschine und gegebenenfalls erforderliche elektronische Komponenten voll funktionsfähig bleiben.
(8) Auf jeder Lichtmaschine müssen folgende Angaben deutlich lesbar und dauerhaft angebracht sein:
(9) Für die Bauart und Prüfung gelten im übrigen Nr. 2 und Nr. 4.
Das heißt, daß bei konventionellen Dynamoanlagen durch Ummagnetisierungs- und Wirbelstromverluste ein bedeutender Anteil der Energie im wahrsten Sinne des Wortes verheizt werden muß,O.14 um bei hohen Geschwindigkeiten die geforderten Spannungen nicht zu überschreiten, was ein anständiger Generator ohne mit der Wimper zu zucken tun würde.
Nein, bei der Neufassung der TA24 hat kein Lobbyissmus stattgefunden, nein. Wenn man sich die geforderten Wirkungsgrade bei 15km/h anguckt: 6V-Anlagen über 30% und 12V-Anlagen über 50%! Wo werden Lichtanlagen mit 12V eingesetzt? Der Meinung des Autors nach an hochwertigen Rädern, und da ist auch genug Geld für vernünftig konstruierte Dynamos verfügbar. Am ,, Kaufhausschrott`` mit 6V-Lichtanlage wird auch, getreu dem Motto ,,die fahren ja eh nur im Sommer bei Tageslicht, Nachts geht das Licht ja nicht oder nur so schwer``, eine miese Beleuchtung montiert. Das auch 6V-Dynamos mit mehr als 50% Wirkungsgrad herstellbar sind beweist u. a. Wilfried Schmidt.O.15 Die traumhaften Wirkungsgrade von über 99,95% von Großgeneratoren (über 1GW) sind mit Kleinmaschinen nicht zu erreichen. Bei Kleinmaschinen (Elektromotoren, Verbrennungsmotoren und GlühlampenO.16 ist der Wirkungsgrad zwangsläufig geringer als bei Großmaschinen. Da selbst ein ,,uralter`` Bosch LR/WQ2 die neuen Zulassungsvorschriften erfüllen würde ist kein Innovationsanreiz gegeben.
In Zukunft wird durch Abs. 6 wohl leider das ,,In Reihe schalten`` von zwei HS3-Lampen an 6V-Dynamos verhindert. Ob Abs. 6 sinnvoll ist sei dahingestellt. Die 60(6V) entsprechen der Rücklichtlampe. Diese wird bei 9V allerdings auch so ziemlich schnell durchbrennen. Mal wieder nichts halbes und nichts ganzes. Grummel, Schreibtischtäter, nur Kaufhausradkenner.
Olaf Schultz, Hamburg-Harburg