Stand Mai 1994
(1) Die Lichtstärke von Nebelschlußleuchten muß in einem Ausstrahlungsbereich von horizontal und vertikal zur Bezugsache mindestens 150cd betragen. Die Lichtstärke darf in keiner Richtung 300cd überschreiten.
(2) Die Lichtaustrittsfläche darf höchstens 140cm groß sein.
(3) Für die Bauart und Prüfung gelten im übrigen die Nrn. 2 bis 5.
Oh Leuchtdichte, komme zu mir. SCNR:-)