TA 15 Nebelschlußleuchten

Stand Mai 1994

(1) Die Lichtstärke von Nebelschlußleuchten muß in einem Ausstrahlungsbereich von $\pm 10$$^{\circ} \:$horizontal und $\pm 5$$^{\circ} \:$vertikal zur Bezugsache mindestens 150cd betragen. Die Lichtstärke darf in keiner Richtung 300cd überschreiten.

(2) Die Lichtaustrittsfläche darf höchstens 140cm$^2$ groß sein.

(3) Für die Bauart und Prüfung gelten im übrigen die Nrn. 2 bis 5.

Oh Leuchtdichte, komme zu mir. SCNR:-)



Olaf Schultz, Hamburg-Harburg
2010-10-02