TA 5 Bautechnische Prüfungen

Hier in dem Stand der Ergänzungslieferung 08/1984:

Wärmeprüfung von Abschlußscheiben aus Kunststoff: Das Prüfmuster wird 2 Stunden einer Temperatur von 60$^{\circ}$C$\pm$5$^{\circ}$C ausgesetzt. In ruhender Luft und bei der Umgebungstemperautr von 23$^{\circ}$C$\pm$5$^{\circ}$C sind Leuchten bei normaler An- und Einbaulage einem Dauerbetrieb von 20 Minuten für Brems- und Blinkleuchten und 12 Stunden für andere Leuchten zu unterwerfen. Die Leistung der Glühlampen muß dabei so eingeregelt werden, daß sie mit dem für die Lampenart vorgeschriebenen Mittelwert (Maximalwert, wenn nur dieser festgelegt ist) der Leistungsaufnahme bei Prüfspannung übereinstimmt, bei Blinkleuchten genügt die Hälfte davon. Die Abschlußscheiben dürfen nach dieser Prüfung keine Farb- und Formveränderung oder Verbrennungsmerkmale aufweisen, die die einwandfreie Funktion der Leuchten beeinträchtigen könnten. In Zweifelsfällen kann die Wärmeprfung wiederholt werden.

Ah ja, der Reflektor oder das Gehäuse wird nicht geprüft.



Olaf Schultz, Hamburg-Harburg
2010-10-02