TA 3 Begriffe und Meßregeln

Stand: Ergänzungslieferung 1998

(1) Lichttechnische Einheiten sind:
Candela (cd) für die Lichtstärke,
Lux (lx) für die Beleuchtungsstärke,
Lumen (lm) für den Lichtstrom,
Candela je Quadratmenter (cd/m$^2$) für die Leuchtdichte.

(2) Als Beleuchtungsstärke gilt die zur Lichtrichtung senkrechte Beleuchtungsstärke. Für alle photometrischen Messungen müssen Prüflampen nach Absatz 3 verwendet werden. Sie sind bei einer Spannung zu betreiben, die nicht mehr als 5% von der Prüfspannung der Lamppe abweicht. Die gemessenen lichttechnischen Werte sind auf den für jede Lampenart geltenden Mindestlichtstrom nach Nr. 6 Abs. 10 zu beziehen, Abweichungen hiervon sind in den Einzelbestimmungen anzugeben.

(3) Als Prüflampen sind Lampen für eine Nennspannung von 12V zu verwenden, ausgenommen sind Lampen nach DIN 49840 und 49848 und soweit die Einzelbestimmungen keine abweichende Angaben enthalten.

Als Prüflampen dürfen nur solche Lampen verwenden werden, deren Leuchtkörperaufbau in allen wesentlichen Teilen der für jede Lampenart vorgeschriebenen Sollage möglichst nahe kommt. Abweichungen davon dürfen nicht mehr als 1/3 der bei der Bauartprüfung von Glühlampen nach Nr. 6 zugelassenen Toleranzen betragen. Ergebne sich hieraus kleinere Werte als in nachfolgender Tabelle zerzeichnet, so genügt für die aufgeführten Lampenarten die Einhaltung der Toleranzwerte aus der Tabelle:

Glühlampen
Bei Toleranzen für für über 15W für unter 15W für Signal-
Scheinwerfer Signalleuchten und andere Leuchten
Längenmaße (mm) 0,15 0,2 0,3
Winkelmaße (Grad) 0,5 1 3

Sind Abmessungen als Maximalmaß M oder als Minimalmaß m angegeben, so gelten als Sollmaße 0,8M$\pm$0,15M oder 1,2m$\pm$0,15m.

(4) Farbbestimmung:

Für die Farben und Farbgrenzen der vorderen Fahrbahnbeleuchtung und Signallichter gilt DIN6163 Blatt 1 und 3. Für Nebelscheinwerfer ist außerdem ein Farbbreich ,,hellgelb`` zulässig, der durch folgende Farbgrenzen bestimmt wird:

Grenzen gegen Weiß: $y=-x+0,940$
und $y=0,440$
Grenzen gegen Grün: $y=1,29x-0,100$
Grenzen gegen Rot: $y=0,58x+0,138$
Grenzen gene den Spektralfarbenzug: $y=-x+0,992$

Die Bestimmungen gelten für alle Ausstrahlungsrichtungen einer Leuchte oder eines Rückstrahlers. Dabei sind in Leuchten die zugehörigen Glühlampen bei Nennspannung zu betreiben und Rückstrahler mit einer Glühlampe der Verteilungstemperatur von 2850K anzustrahlen. Bei kombinierten Geräten mit verschiedenfarbigen Leuchtenteilen darf das aus den benachbarten Leuchtenteilen u. U. austretende Streulicht nur so schwach sein, daß es in allen Ausstrahlungsrichtungen aus einer Entfernung von 10m nicht mehr zu sehen ist; bei nur vorübergehend eingeschalteten Signalleuchten (z.B. Brems- oder Blinkleuchten) genügt es, wenn Streulicht der genannten Art in den für die Lichtverteilung verlangten photometrischen Winkelbereichen nicht beobachtet wird.

Der Farbeindruck eines Signals kann in vielen Fällen durch visuellen Vergleich mit farbeigen Lichtern beurteilt werden, deren Farborte die Farbgrenzen nach DIN6163 Blatt 3 genügend genau darstellen. In Verbindung mit einer Glühlampe der Verteilungstemperatur 2850K kann der Farbbereich Gelb A in seinen Abgrenzungen gegen Grün und Rot z.B. weitgehend durch Schott-Farbgläser OG1 und OG2 in einer Dicke von 2mm dargestellt werden, ebenso stelt für den Bereich Rot A z.B. das Schott-Farbglas OG3 in einer Dicke von 2mm annähernd die Grenze gegen Gelb dar. Im Zweifelsfall ist auf farbmetrische Messungen zurückzugreifen.

(5) ,,Bezugsachse`` ist die Fahrzeugslängsmittelebene und zur Fahrbahn parallele Richtung.

,,Normalrichtung`` einer Leuchte oder eines Rückstrahlers ist eine am Gerät festlegbare Bezugsrichtung, die vom Hersteller bestimmt wird. Ihre Lage relativ zur Bezugsachse ist anzugeben, wodurch die Anbaulage am Fahrzeug festgelegt ist. Die Prüfung kann bei Leuchten auf weitere Anbaulagen ausgedehnt werden, wozu der Anbaubereich dann abzugrenzen ist. Bei Rückstrahlern muß die Normalenrichtung in die Bezugsachse gelegt werden.

(6) ,,Ausstrahlungswinkel`` einer Leuchte ist der Winkel einer bestimmtem Lichtausstrahlung, bezogen auf die Bezugsachse. Die Winkel werden, in Richtung der Lichtausstrahlung gesehen, nach rechts und oben mit positiven, nach links und unten mit negativen Vorzeichen angegeben, außer bei Fahrtrichtungsanzeigern (vgl. Nummer 21). Bei den Messungen liegen die ,,Meridiankreise`` senkrecht und die ,,Parallelkreise`` waagerecht.

(7) Für Messungen an Rückstrahlern gilt als
,,Anleuchtungswinkel`` der Winkel zwischen der Normalrichtung des Rückstrahlers und dem Hauptstrahl des einfallenden Lichtbündels mit Fußpunkt im Rückstrahler. Er liegt in einer horizontalen Ebene;

,,Beobachtungswinkel`` der Winkel zwischen dem Hauptstrahl des einfallenden Lichtbündels und der Beobachtungsrichtung mit Fußpunkt im Rückstrahler. Er liegt in einer vertikalen Ebene;

,,Rückstrahlwert`` die Lichtstärke des zurückgestrahlten Lichtes, bezogen auf die zur Richtung des des einfallenden Lichtes senkrechte Beleuchtungsstärke am Ort des Rückstrahlers.

Einheit: cd/lx ode mcd/lx.

Olaf Schultz, Hamburg-Harburg
2010-10-02