Fadengeometrie

Die Geometrie bzw. die Lages Glühfadens für Fahrradlampen ist in der DIN 49848 festgelegt. Es folgt eine arg kurze Zusammenfassung. Die Lage der einzelnen Maße entnehme man Bild 3.23

Bild 3.23: Fadenlage (DIN 49848-3)
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\includegraphics[width=8cm]{bilder/DIN49848T3_Bild1}
\end{figure}

Für Serienlampen wird die Fadenlage in einer Box gefordert (Bild 3.24).

Bild 3.24: Box nach DIN
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\subfigure[DIN 49848-2 (HS3)]{\includegraphi...
...4, E und F)]{\includegraphics[width=5.5cm]{bilder/DIN4984T3Bild4}}\end{figure}

Die einzelnen Abmessungen für Serienlampen entnehme man Tabelle 3.14.

Serienlampen müssen in einer Box (vgl. Bild 3.24), definiert mit den Maßen $a$, $b$, $c$, teilweise aus dem Leuchtkörperdurchmesser $d$ hergeleitet, liegen. Der die Länge $l$ des Leuchtkörper ist definiert durch die ,,...erste und die letzte vollglühende Windung des Leuchtkörpers, die im wesentlichen den für diesen Leuchtkörper typischen Steigungswinkel haben``. Für Prüflampen mit einem bestimmten Lichtstrom bei definierter Spannung muß der Faden in einem enger tolerierten Rahmen liegen (vgl. Tabelle 3.14). Die Exzentrität der Axialwendel $g$ ist derzeit nur bei den HS4-Lampen limitiert.


Tabelle 3.14: Daten der Lampen nach DIN 49848
Maß HS3 HS4, Form F und G
  Serienb. Prüfb. Serienb. Prüfb.
$\alpha $ [$^{\circ}$] 90±20 90±10 90±10 90±5
$\beta_1$ [$^{\circ}$] $\ge30$ $\ge40$
$\beta_2$ [$^{\circ}$] $\ge25$ $\ge35$
$a$ [mm] d+0,5   s.u.  
$b$ [mm] 2,1   2,5  
$c$ [mm] 1,1   0,8  
$e$ [mm] 6,55 6,55±0,15 5,65±0,4 5,65±0,2
$f$ [mm] 1,25±0,35 1,25±0,25 1,8±0,3 1,8±0,15
$g$ [mm] - - 0±0,6 0±0,3
$h_1$ [mm] Box 0±0,15    
$h_2$ [mm] Box 0±0,15    
$\Phi$ [lm] ($<$10V) 36±5,4 36 90±11  
$\Phi$ [lm] ($>$10V)     90±18 90
$U$ [V] 6,0 f(=36)   f(=90)

Die Breite der Box $a$ beträgt bei Form F und G (DIN 49848-3) $d+1,2$, bei HS4 (DIN 49848-4) $d+0,6$.

Mit einem großem Wendeldurchmesser kann man also den Lichtschwerpunkt weit aus dem Fokus herauskriegen und dann z.B. Blendwerte erzeugen. Gut, solche Wendel, werden nicht vielleicht mehr unbedingt den erforderlichen Lichtstrom liefern, aber es zeigt den, nicht sinngemäßen, Auslegungsraum der DIN!

Die 6V (Form F) und 12V (Form G) sind nach der DIN 49848-3 (Juni 2001) nur für batteriegestützte Beleuchtung vorgesehen, die 12V-HS4 nach DIN 49848-4 auch für dynamobetriebene Anlagen. Dummerweise beträgt die Prüfspannung der Form G 12V und die der HS4 13,5V. Aber wenigstens sind die Wendellagen identisch, so daß zumindest die Reflektoren beibehalten werden können. Soviel zum Thema Standardisierung bei Neuentwicklungen bzw. -normungen:=(

Alleine obige Zusammenstellung mach klar, daß die zulässigen Axialwendellampen und Transversalwendellampen nicht in den entsprechenden Scheinwerfern ausgetauscht werden können. Dafür ist die Wendellage zu unterschiedlich. Zudem sind heutige Scheinwerfer so genau berechnet (und meist gefertigt), daß mit den nicht zugedachten Fadenlagen unzufriedenstellende oder sogar unzulässige Beleuchtungswerte erzielt werden können.

Olaf Schultz, Hamburg-Harburg
2010-10-02