Norwegen

Die norwegischen Vorschriften sind z.B. auf
http://www.lovdata.no/for/sf/sd/td-19900219-0119-0.html zu finden.


\begin{otherlanguage}{norsk}
\par
Forskrift om krav til sykkel.
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Fastsatt av...
...delse
\par
Denne forskrift trer i kraft 1. april 1990.
\par
\end{otherlanguage}

Im folgenden der Versuch einer Übersetzung:

§1 Wirksamkeit der Vorschrift

Vorschriften gelten für Fahrräder, die in Norwegen nach dem 1. Januar 1971 oder später in Gebrauch gegangen sind.

§2 Definition

Fahrrad: Fahrzeuge wie/als

§3 Allgemeine Bestimmungen zur Konstruktion, Ausstattung, ...

§4 Bremsen

§5 Licht und Rückstrahler

  1. Ein Fahrrad soll hinten einen roten Rückstrahler haben. Auf beiden Seiten der Pedalen soll es weiße oder gelbe Rückstrahler geben. Bei Gebrauch eines Fahrrads mit Klickpedalen, an denen keine Rückstrahler montiert werden können, soll das Fahrrad Rückstrahler auf den Pedalarmen haben. Die Vorrichtung der Rückstrahler soll von einem genehmigten Typ sein.

  2. Ein Fahrrad, das in der Dunkelheit oder schlechter Sicht auf einem öffentlich befahrenem Weg oder Gebiet benutzt wird, soll vorn einen Scheinwerfer haben, der gelbes oder weißes Licht abgibt und/oder einen Mehrfunktionsscheinwerfer, die blinkendes oder ununterbrochenes weißes Licht gibt. Hinten Ende soll ein Fahrrad eine Leuchte haben, die rotes Licht abgibt, und/oder eine Leuchte, die blinkendes rotes Licht abgibt.

  3. Die Leuchten sollen am Fahrrad befestigt sein.

  4. Die Leuchten soll man deutlich in einem Abstand von 300m sehen können. Leuchten, die blinkendes Licht geben, sollen mit mindestens 120 Blinks pro Minute blinken.

Geändert durch Vorschriften 27. Juni 2001 Nr. 813, 22. Dezember 2006 Nr. 1605 (in Kraft 1. März 2007)

§6 Schallsignal

Fahrräder müssen eine Signalglocke haben. Andere Warnapperate sind verboten.

§7 Inkrafttreten

Diese Vorschrift tritt am 1. April 1990 inkraft.

Eine persönlich durchgeführte subjektive Datenerhebung in Südnorwegen 2007 erbrachte aber keinen wesentlichen Unterschied der norwegischen Alltagsräder gegenübger deutschen Bahnhofsgurcken. Allerdings eine deutlich höhere Quote von Helm- und Sicherheitswestenträgern, selbst am hellichten Tage. Liegt viellicht dadrann, daß trotz Tageslichtfahrgebot der Kfz viele mit defekter Beleuchtung herumfahren (wiederum subjektiv mit der Quote der in Island defekten Kfz-Beleuchtung).

Olaf Schultz, Hamburg-Harburg
2010-10-02