Die norwegischen Vorschriften sind z.B. auf
http://www.lovdata.no/for/sf/sd/td-19900219-0119-0.html
zu finden.
Im folgenden der Versuch einer Übersetzung:
§1 Wirksamkeit der Vorschrift
Vorschriften gelten für Fahrräder, die in Norwegen nach dem 1. Januar 1971 oder später in Gebrauch gegangen sind.
§2 Definition
Fahrrad: Fahrzeuge wie/als
§3 Allgemeine Bestimmungen zur Konstruktion, Ausstattung, ...
§4 Bremsen
§5 Licht und Rückstrahler
Geändert durch Vorschriften 27. Juni 2001 Nr. 813, 22. Dezember 2006 Nr. 1605 (in Kraft 1. März 2007)
§6 Schallsignal
Fahrräder müssen eine Signalglocke haben. Andere Warnapperate sind verboten.
§7 Inkrafttreten
Diese Vorschrift tritt am 1. April 1990 inkraft.
Eine persönlich durchgeführte subjektive Datenerhebung in Südnorwegen 2007 erbrachte aber keinen wesentlichen Unterschied der norwegischen Alltagsräder gegenübger deutschen Bahnhofsgurcken. Allerdings eine deutlich höhere Quote von Helm- und Sicherheitswestenträgern, selbst am hellichten Tage. Liegt viellicht dadrann, daß trotz Tageslichtfahrgebot der Kfz viele mit defekter Beleuchtung herumfahren (wiederum subjektiv mit der Quote der in Island defekten Kfz-Beleuchtung).
Olaf Schultz, Hamburg-Harburg