Vorerst nur gefunden, daß nach British Standard (BS) blinkende Beleuchtung nur für Notfallfahrzeuge zulässig ist. Die Verwendung von LEDs, besonders in Rücklichtern, scheint noch legislativ ungewollt zu sein, wird aber geduldet.
Rücklichter müssen die BS 6102 Part 3 erfüllen. Die BS9102 Part 3 kennt seit 1995 auch LEDs.
Im Jahr 1995 stand in einem Brief des Department of Transportation (DoT) (www.audax.uk.net/lights/legal.htm) ,,the Regulations do permit cyclists to fit non-approved lights to their cycles if they are in addition to the obligatory approved lights.``
Grüne oder gelbe Lichter nach vorne sind anscheinend auch zulässig. Bzw. rot ist nur nach hinten zulässig und blau für Notfallfahrzeuge reserviert, alle anderen Farben sind nach Regulation 11 nach vorne zulässig.