Micro-FF

Nett war auf der 2000er IFMA der exklusiv für Herkules gestrippte FF. Nur noch der kleine Reflektor aber dafür Schutzblechmontage. Vorne auf einem auskragenden Schutzblech an einer Federgabel...Ich möchte keine Vorhersagen über die Lampenlebens,,dauer`` treffen.

Von einer verfügbaren Version für 12V-Systeme ist immer noch nichts zu sehen/hören. Der neue hat hat eine andere Zulassungsnummer (~~~K202) und wiegt ohne Halter ca. 38g. Das Interface zum Halter ist zumindest zu den verzahnten Schellen älterer Cateye-Lichthalter kompatibel aber nicht zu normalen Scheinwerferhaltern. Eigentlich war der Scheinwerfer für die Montage vorne auf dem Schutzblech gedacht. Wohlgemerkt auf Schutzblechen, die an den ungefederten Teilen von Federgabeln befestigt sind. So zumindest auf der IFMA2000 zu sehen! Von einer Lampen,,haltbarkeit``möchte ich da gar nicht erst anfangen zu reden. Schade, daß Glühfäden sich nicht an Designern rächen können:=)

Die Ausnutzung des Lichtstromes der Glühlampe ist bedeutend verbesserbar (vgl. Tabelle 3.48).

Die Überspannungsabsicherung wird über eine SA6.5CA, die bei ca. 7,5V niederohmig wird, gewährleistet. Diese Spannung ist, verglichen mit anderen Scheinwerfern, ziemlich niedrig. Einige Versionen haben eine BZW04 7V8B eingebaut.3.40

Der Strahl ist im vertikalen Schnitt sehr eng gebündelt. Dies führt zwar zu einer hohen Beleuchtungsstärke in HV, L1/R1 und 2, zieht aber eine mangelhafte Ausleuchtung in 3 und L4/R4 nach sich. Dieser Scheinwerfer wurde anscheined gezielt auf die Kriterien der TA 23 hin ausgelegt. Bei mehreren, wahllos gegriffenen, Lampen, HS3 wie HPR64, zeigt sich folgendes Bild: Ein heller Streifen im Bereich L1-R1 und eine dunklerer im Bereich L4/R4, getrennt von einer ,,dunklen`` Zone. Besonders bei HS3-Lampen ist eine fleckige Ausleuchtung beobachtbar. Dieser Scheinwerfer reagiert sehr empfindlich auf Abweichungen von den Solldaten.

Als Fazit könnte gelten: Guter Fernlichtscheinwerfer und die beste Ausrede, nachts keine Radwege zu benutzen, da die Radwegschilder nicht vom zugelassenen Scheinwerfer angeleuchtet werden.

Olaf Schultz, Hamburg-Harburg
2010-10-02